Allgemeine Geschäftsbedingungen - Zeichenheld GmbH
1.Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen der Zeichenheld GmbH („AGB“) gelten für die zwischen der Zeichenheld GmbH und dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen einschließlich der im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachten Nebenleistungen und sonstigen Nebenpflichten (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“).
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bestimmungen des Auftragsgebers sind nur dann verbindlich, wenn diese durch eine schriftliche Bestätigung durch die Zeichenheld GmbH anerkannt werden. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB und auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass die Zeichenheld GmbH in jedem Einzelfall gesondert wieder auf sie hinweisen muss. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Vertragsgegenstand ist die im Angebot oder falls vorhanden, in der Auftragsbestätigung oder in einem Vertrag beschriebene Leistung. Angebote der Zeichenheld GmbH erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion oder einer Konstruktions- und Design-Dienstleistung sind die vom Auftraggeber überlassenen Infos, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten und Pflichtenhefte.
2.3 Aufträge durch den Auftraggeber können nur in Schriftform entgegengenommen werden. Zur Wahrung der Schriftform ist die Rücksendung des unterschriebenen Angebotes mit einem entsprechenden Hinweis ausreichend, sofern im Einzelfall keine andere Form der verbindlichen Auftragsvergabe erfolgt.
2.4 Der Vertrag mit der Zeichenheld GmbH kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Zeichenheld GmbH zustande. Zur Wahrung der Schriftform reicht die Textform aus (E-Mail o.ä.). Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail oder Schriftverkehr. Bei Auftragsrücktritt seitens des Auftraggebers, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
3.Angebotsunterlagen, Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 An Angeboten und Unterlagen, technischen Darstellungen, Zeichnungen, Skizzen, Grafiken sowie Erläuterungen behält sich die Zeichenheld GmbH alle Rechte vor. Die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Zeichenheld GmbH.
3.2 Der Auftraggeber hat alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere die Beschaffung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen wie: Technischen Unterlagen, Freigaben sowie Genehmigungen und falls erforderlich und vereinbart eine vereinbarte Anzahlung zu leisten. Die Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen, Normen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
3.3 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich, so ist die Zeichenheld GmbH unter vorheriger Androhung zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages berechtigt. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand der dadurch entsteht, dass Leistungen infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die Zeichenheld GmbH ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
4.Rechte und Pflichten
Die Zeichenheld GmbH ist verpflichtet, ihre vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zu erbringen.
Nach Abschluss aller Leistungen und deren Bezahlung, werden dem Auftraggeber die erstellten Originaldokumente und sonstige Unterlagen und Daten ausgehändigt. Die Zeichenheld GmbH ist nicht verpflichtet, diese länger als drei Jahre aufzubewahren.
5.Preise / Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag festgelegten Preise in Euro. Die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
5.2 Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug 10 Tage ab Rechnungsstellung fällig. Ein Skontoabzug ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht zulässig.
5.3. Die Zeichenheld GmbH ist dazu berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen, soweit dies für den Auftraggeber unter Berücksichtigung des Auftragswertes und dem Umfang der von der Zeichenheld GmbH geschuldeten Leistung zumutbar ist.
5.4 Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen, Korrekturwünsche und zusätzliche Leistungen müssen von der Zeichenheld GmbH besonders in Rechnung gestellt werden.
5.5 Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung anderweitig festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem durch die Zeichenheld GmbH festgelegten Stundensatz berechnet. Bei Nichteinhaltung des unter Ziffer 5.1 vereinbarten Zahlungsziels oder der im Einzelfall vereinbarten Zahlungsziele, ist die Zeichenheld GmbH berechtigt, die Arbeit am jeweiligen Projekt bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Die Zeichenheld GmbH gerät hierdurch mit der Leistungserbringung nicht in Verzug.
6.Lieferzeiten / Lieferfristen
6.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, sobald sämtliche technischen Fragen sowie die völlige Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie eine Freigabe seitens des Auftraggebers vereinbart sind.
6.2 Wird durch den Auftraggeber eine Änderung des Auftrages verlangt, die von der Auftragsbestätigung abweicht und die Anfertigungsdauer beeinflusst, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
6.3 Leistungs- und Lieferverzögerungen die durch höhere Gewalt, Krankheit, Betriebsstörungen oder Verletzung der Mitwirkungspflichten seitens des Auftragsgebers verursacht werden, hat die Zeichenheld GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten.
7.Leistungserfüllung
Mit der Übergabe der Konstruktion, Zeichnung, Datei, Modell oder technischen Unterlagen an den Auftraggeber gilt die vertragsgemäße Leistung durch die Zeichenheld GmbH als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels elektronischer Datenübermittlung und/oder Datenträger. Die vom Auftraggeber bestellten Leistungen können durch die Zeichenheld GmbH ganz oder teilweise bei Subunternehmern angefertigt werden lassen.
8.Korrekturen und Haftung
8.1 Bei Erhalt der Leistungsergebnisse verpflichtet sich der Auftraggeber die Ergebnisse auf Vollständigkeit sowie auf Richtigkeit zu prüfen und Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen zu melden. Alle übergebenen Konstruktionen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten oder Unterlagen gelten nach Ablauf von 10 Werktagen als geprüft sowie als vollständig und fehlerlos befunden.
8.2 Mit der weiteren Verwendung der Daten bzw. Unterlagen und der Nutzung für weitere Prozesse wie z.B. für folgende Fertigungsprozesse, gelten die Daten als abgenommen und die vertragliche Leistung oder Teilleistung als erfüllt. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.
8.3 Die Zeichenheld GmbH haftet nicht für Schäden oder Qualitätsabweichungen, die durch eine Serienfertigung eines Objektes oder Produktes entstehen, ohne das hierfür seitens der Zeichenheld GmbH eine Eignung bzw. Freigabe für die Serien-Fertigung in den Unterlagen erteilt wurde.
8.4 Änderungen an Konstruktion und Design die durch den Auftraggeber selbst veranlasst oder umgesetzt werden, hat der Auftraggeber selbst zu verantworten. Eine Haftung durch die Zeichenheld GmbH ist ausgeschlossen.
8.5 Alle Dateien und Unterlagen werden von der Zeichenheld GmbH vor dem elektronischen Versand sorgfältig geprüft. Trotz dieser sorgfältigen Prüfung sind die Daten durch den Auftraggeber nochmals mit Antivirusprogramme zu überprüfen. Für Schäden die durch Computerviren verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
9.Schadens- und Aufwendungsersatz
9.1 Die Zeichenheld GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Mängeln, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie unerlaubter Handlung – nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schadensersatz-ansprüche wegen entgangenem Umsatz oder Gewinn, Finanzierungskosten sowie Schäden infolge von Betriebsstillstand oder Produktionsausfall.
9.2 Dieser Haftungsausschluss gemäß Ziffer 9.1 gilt nicht im Fall von a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, b) Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, c) Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie d) wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet die Zeichenheld GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.3 Soweit die Zeichenheld GmbH nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, ist die Haftung der Zeichenheld GmbH bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.4 Soweit nicht vertraglich schriftlich anderweitig geregelt, haftet die Zeichenheld GmbH aus dem Vertrag lediglich gegenüber dem Auftraggeber und ggf. einem schriftlich im Vertrag namentlich aufgeführten Dritten. Eine Haftung gegenüber sonstigen Dritten ist mit Ausnahme der Haftung aus Delikt ausgeschlossen.
10.Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber behält sich die Zeichenheld GmbH das Eigentum an allen Konstruktionen, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten oder Unterlagen vor.
11.Urheberrecht und Nutzungsrecht
11.1 An allen Konstruktionen, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten oder anderen Unterlagen behält sich die Zeichenheld GmbH das Urheberrecht vor. Urheberrechte werden nicht übertragen.
11.2 Der Auftraggeber erhält vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ein Einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht und nur unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Zeichenheld GmbH.
11.3 Der Auftraggeber darf die von der Zeichenheld GmbH gelieferten Konstruktionen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten oder anderen Unterlagen nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen und weitergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Vertragspartner ebenfalls den vorgenannten Nutzungsbeschränkungen zu unterwerfen, soweit diese Kenntnis von den Daten oder Unterlagen erlangen.
12.Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle Informationen, die im Zusammenhang mit einem Auftrag stehen und nicht im Folgeprozess oder zur weiteren Informationsbeschaffung (z.B. im Fertigungsprozess, bei Auswahl von Komponenten, Lieferantenanfragen usw.) notwendig sind, Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren, nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus oder bei nicht zustande kommen eines Vertrages.
13.Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Zeichenheld GmbH mit dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechts).
13.2 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Zeichenheld GmbH und dem Auftraggeber ist der Geschäftssitz in 46414 Rhede, Deutschland. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
13.3 Sollte eine Bestimmung in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.